PHYSIOTHERAPIE | MASSAGE | SPIRALDYNAMIK®
Sekretariatszeiten: Mo-Do 08:00-12:00Uhr

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Praxis55 – Physiotherapie & Spiraldynamik Med Center Salzburg
Nonntaler Hauptstraße 55, A-5020 Salzburg
Tel.: +43 662 831415 | E-Mail: office@praxis55.at
Sekretariatszeiten: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr
1. Präambel und Praxisstruktur
Die Inanspruchnahme von Leistungen in der Praxis55 – Physiotherapie & Spiraldynamik Med Center Salzburg erfolgt auf Grundlage eines Behandlungsvertrags zwischen Patient:innen/Klient:innen und den jeweils behandelnden freiberuflich tätigen Gesundheitsberufen (Physiotherapeut:innen, Ärzt:innen, Masseur:innen) bzw. deren angestelltem Fachpersonal. Der Behandlungsvertrag kommt nach ausreichender Information über die wesentlichen Behandlungsinhalte, Rahmenbedingungen und Kosten zustande.
Die Praxis55 ist eine Gemeinschaftspraxis, in der mehrere selbständig tätige Gesundheitsberufe unter gemeinsamer Infrastruktur arbeiten; jede Fachperson handelt im Rahmen der Behandlung rechtlich eigenverantwortlich. Leistungen werden entweder unmittelbar durch die freiberuflich tätigen Gesundheitsberufe oder durch von ihnen angestelltes medizinisches Fachpersonal erbracht. Alle Physiotherapeut:innen und Ärzt:innen sind zusätzlich im Bereich Spiraldynamik ausgebildet und spezialisiert.
Für organisatorische Belange (Terminvereinbarung, Terminabsage, allgemeine Auskünfte) steht das Praxissekretariat unter Tel. +43 662 831415 und per E-Mail an office@praxis55.at zur Verfügung. Die Sekretariatszeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Terminvereinbarungen und -absagen können telefonisch (inklusive Anrufbeantworter) oder per E-Mail erfolgen.
2. Behandlungsvertrag und Leistungsarten
Der Behandlungsvertrag kommt zwischen Patient:innen/Klient:innen und der jeweils behandelnden Fachperson (Physiotherapeut:in, Ärzt:in, Masseur:in) zustande und umfasst die im Einzelfall vereinbarten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen oder präventiven Leistungen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme medizinisch indizierter physiotherapeutischer oder ärztlicher Leistungen ist in der Regel eine ärztliche Verordnung mit Diagnose, Indikation zur Behandlung sowie Art und Anzahl der vorgesehenen Leistungen, soweit berufsrechtlich erforderlich. Die ärztliche Verordnung sollte folgende Informationen enthalten:
- Persönliche Daten der Patient:innen
- Medizinische Diagnose
- Indikation zur Physiotherapie bzw. ärztlichen Behandlung
- Art und Zahl der physiotherapeutischen Leistungen
- Nach Möglichkeit: konkrete Leistungspositionen in Art und Dauer sowie Zahl der Behandlungen einer Serie
Die ärztliche Verordnung kann als spezifische Verordnung (mit genauen Angaben) oder als Generalverordnung (in der die Art und Zahl der Leistungen nicht näher vorgegeben werden und von der Fachperson entsprechend der Befundung festgesetzt werden) ausgestellt sein.
Ausnahme – Präventive Leistungen: Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann Abstand genommen werden, wenn die Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch genommen wird. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an gesunde Personen erbracht werden. Sollten Patient:innen unter Schmerzen leiden oder sollten andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, ist dies der behandelnden Fachperson umgehend mitzuteilen.
2.1 Leistungsarten in der Praxis55
In der Praxis55 werden folgende Leistungsarten angeboten:
a) Einzelphysiotherapie als Wahltherapie
Allgemeine Physiotherapie und Spiraldynamik-Therapie mit anteiliger Kostenrückerstattung durch Pflichtversicherungsträger (Überprüfung der Zusatzversicherungsleistungen wird empfohlen). Behandlung durch Physiotherapeut:innen.
b) Tages- und Halbtageskurse
Durchführung durch Physiotherapeut:innen oder Ärzt:innen. Es gelten die jeweiligen Bedingungen in den Kursausschreibungen.
c) Trainingsgruppen
Terminserie mit Durchführung durch Physiotherapeut:innen oder Ärzt:innen.
d) Heilmassagen, Entspannungs- und Wohlfühlmassagen
Ausführung durch Masseur:innen.
e) Signature-Treatment-Behandlungen
Durchführung durch Ärzt:innen.
f) Fachärztliche Diagnostik und Funktionsdiagnostik
Durchführung durch Physiotherapeut:innen oder Ärzt:innen.
Die konkreten Inhalte, Dauer, Frequenz und Ziele der Behandlung oder des Kurses/Trainings werden mit der jeweils behandelnden Fachperson individuell vereinbart. Für Kurse und Trainingsgruppen gelten ergänzend die in den jeweiligen Kursausschreibungen bekannt gegebenen Bedingungen.
2.2 Persönliche Einzelbetreuung
Die behandelnde Fachperson steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich der/dem Patient:in zur Verfügung und ist Ansprechperson in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Gemeinsam werden insbesondere folgende Punkte vereinbart:
- Wohin? – Behandlungsziel
- Was? – Maßnahmen der Behandlung
- Wann? – Behandlungstermine
- Wie lange? – Behandlungsdauer
- Wie häufig? – Behandlungsfrequenz
- Bis wann? – Behandlungsumfang
- Wie viel? – Kosten der Behandlung
2.3 Umfang der Leistungen
Die Leistung der behandelnden Fachperson setzt sich insbesondere zusammen aus:
- Persönlicher individueller Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
- Notwendiger Vor- und Nachbereitung (z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials)
- Dokumentation (Krankengeschichte) und mindestens 10-jähriger Aufbewahrung; Patient:innen haben das Recht auf Einsichtnahme und Kopien gegen Kostenersatz
- Bei Bedarf und auf Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausgehenden individuellen Befunden zur Vorlage bei Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzt:innen, privaten Versicherungsträgern oder vergleichbaren Stellen
Mit der Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Patient:innen die Inanspruchnahme der Behandlung; dies ist zumeist Voraussetzung für die Kostentragung durch Krankenversicherungsträger.
2.4 Grundsätze der Behandlung
Die Behandlung folgt insbesondere folgenden Grundsätzen:
Gesetz:
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz).
Wissenschaft:
Die Fachperson orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und arbeitet evidenzbasiert.
Selbstbestimmung:
Die Fachperson unterbreitet auf Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbefundung einen Behandlungsvorschlag. Patient:innen entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen oder Anpassungen besprechen und vereinbaren.
Verschwiegenheit und Datenschutz:
Alle anvertrauten oder im Zuge der Behandlung bekannt werdenden Geheimnisse unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Personenbezogene Daten und insbesondere Gesundheitsdaten unterliegen dem Datenschutz. Ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärzt:in und mit von Patient:innen namentlich genannten, an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen wird vorausgesetzt und ist berufsrechtlich gedeckt. Ohne Einverständnis erfolgt keine Weitergabe an andere Personen. Sollte sich eine weitergehende Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird dies mit den Patient:innen besprochen.
3. Kosten, Honorare und Zahlungsmodalitäten
3.1 Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich insbesondere nach:
- Art der Einzelleistung
- Benötigter Behandlungszeit
- Eventuell erforderlichem Behandlungsmaterial
Jede Fachperson in der Praxis55 arbeitet mit einer eigenen Honorarliste. Eine Darstellung der Kostenstellen und aktuellen Tarife wird von der jeweils behandelnden Fachperson zur Verfügung gestellt. Die Kosten der individuell vorgesehenen Behandlung werden zu Beginn der Behandlung bekannt gegeben.
3.2 Zahlungsmodalitäten
Nach Abschluss der Behandlung bzw. einer Behandlungsserie wird eine aufgeschlüsselte Honorarnote ausgestellt. Diese enthält die einzelnen erbrachten Leistungen, die jeweiligen Teilbeträge sowie die Gesamtkosten.
Zulässige Zahlungsarten sind insbesondere:
- Barzahlung (unter Belegerteilungspflicht)
- Bankomatzahlung (unter Belegerteilungspflicht)
- Zahlung per Erlagschein/Banküberweisung
Der späteste Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) wird mit der Fachperson vereinbart und ist der Honorarnote zu entnehmen.
3.3 Zahlungsverzug und Mahnspesen
Bei Zahlungsverzug behalten sich die Fachpersonen vor, gesetzlich zulässige Verzugszinsen von 4% p.a. zu verrechnen.
Für postalische Mahnungen können Mahnspesen nach individueller Vereinbarung in Rechnung gestellt werden (z.B. abhängig von der Anzahl der Mahnstufen).
3.4 Rechtsverfolgung bei Nichtzahlung
Bei Nichtzahlung der Honorarforderung können rechtliche Schritte eingeleitet werden (z.B. Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts, Einschaltung eines Inkassobüros, gerichtliche Mahnklage).
Zu diesem Zweck werden ausschließlich jene personenbezogenen Daten weitergegeben, die zur Rechtsverfolgung erforderlich sind (z.B. Name, Honorarnote, Art der in Anspruch genommenen Leistungen, Daten der Zahlungsaufforderungen und Mahnungen). Die Datenweitergabe erfolgt auf gesetzlicher Grundlage im Einklang mit dem Datenschutzrecht.
Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Honorarforderung zuzüglich allfälliger Verzugszinsen, Mahnspesen sowie externer Rechtsverfolgungskosten und etwaiger Gerichtsgebühren.
4. Mitwirkung und Eigenverantwortung der Patient:innen
4.1 Verantwortung für den Behandlungserfolg
Die Fachperson begleitet Patient:innen auf dem Weg zur Genesung oder Gesunderhaltung. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden, auf Basis eventuell vorliegender ärztlicher Verordnungen und Befunde sowie der physiotherapeutischen oder ärztlichen Befundung, Behandlungsziel und Maßnahmen vereinbart.
Für den Behandlungserfolg ist die aktive Mitwirkung der Patient:innen wesentlich.
4.2 Behandlungsrelevante Informationen
Patient:innen sind angehalten, alle behandlungsrelevanten Informationen mitzuteilen, insbesondere:
- Bestehende Vorerkrankungen
- Parallel bestehende Diagnosen
- Einnahme von Medikamenten
- Stationäre Aufenthalte
- Bisherige Untersuchungen und Behandlungen
Ebenso werden Patient:innen ersucht, die Fachperson über relevante Änderungen des Gesundheitszustands während der laufenden Behandlung zu informieren (z.B. Verschlechterungen, neue Symptome, Medikamentenänderungen).
4.3 Befolgung von Handlungsanweisungen
Die Mitwirkung umfasst insbesondere:
- Befolgung von Anleitungen, die der Unterstützung des Behandlungsziels dienen
- Regelmäßige Durchführung erlernter Übungen
- Unterlassung von Handlungen, die dem Behandlungsziel zuwiderlaufen
4.4 Vorgehen bei mangelnder Mitwirkung
Wenn der Eindruck entsteht, dass das Behandlungsziel aufgrund mangelnder Mitwirkung nicht erreichbar ist, wird dies mit den Patient:innen offen besprochen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
5. Terminvereinbarung, Terminabsage und Ausfallshonorare
5.1 Terminabsagen
Können vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden, wird um unverzügliche Absage ersucht, jedenfalls spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Die Absage kann erfolgen:
- Telefonisch während der Praxis-Öffnungszeiten (insbesondere Sekretariatszeiten Mo–Do, 08:00–12:00 Uhr)
- Via Anrufbeantworter
- Per E-Mail
5.2 Verrechnung nicht rechtzeitig abgesagter oder versäumter Termine
Bei nicht oder nicht rechtzeitig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagten Terminen behalten sich die Fachpersonen das Recht vor, den Termin mit jenem Betrag zu verrechnen, der auch bei Inanspruchnahme der Behandlung angefallen wäre (volle Behandlungskosten gemäß Honorarnote).
Diese Ausfallskosten sind nicht gegenüber Krankenversicherungsträgern erstattungsfähig.
5.3 Absage durch die Fachperson
Die Fachperson ist berechtigt, Termine im Bedarfsfall zu stornieren oder um Terminverschiebung zu ersuchen (z.B. bei Krankheit, Fortbildung, unvorhergesehenen Ereignissen).
6. Beendigung der Behandlung
6.1 Gültigkeitsdauer der ärztlichen Verordnung
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Wird über diesen Rahmen hinaus eine weitere Behandlung erforderlich, ist eine neue ärztliche Verordnung nötig, die – je nach Krankenversicherungsträger – vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden muss.
6.2 Einvernehmliche Beendigung
Die Behandlung wird üblicherweise einvernehmlich beendet, wenn das Behandlungsziel erreicht ist oder aus fachlicher Sicht keine weitere Behandlung erforderlich erscheint.
6.3 Beendigung durch Patient:innen oder Fachperson
Sowohl Patient:innen als auch Fachpersonen können die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
6.4 Beendigung aus fachlichen oder organisatorischen Gründen
Die Fachperson kann die Behandlung insbesondere dann beenden, wenn:
- Die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Ziel führt
- Andere medizinisch-therapeutische Maßnahmen angezeigt sind
- Die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint
- Vereinbarte Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden
6.5 Verrechnung bei vorzeitiger Beendigung
Bei vorzeitiger Beendigung werden nur jene Sitzungen verrechnet, die tatsächlich stattgefunden haben. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden gemäß Abschnitt 5 in Rechnung gestellt.
7. Rückerstattung durch Krankenversicherungsträger und ELDA
7.1 Wahltherapie und Kostenrückerstattung
Soweit Fachpersonen als Wahltherapeut:innen ohne Kassenvertrag tätig sind, zahlen Patient:innen das Honorar zunächst selbst und können anschließend bei ihrem Krankenversicherungsträger um (teilweisen) Kostenersatz ansuchen.
7.2 Rückerstattung (allgemeiner Rahmen)
Die Höhe der Rückerstattung durch die einzelnen Krankenversicherungsträger orientiert sich an jeweiligen Vertragstarifen und satzungsmäßigen Regelungen (z.B. prozentualer Anteil des Vertragstarifs, Eigenanteile). Die konkrete Rückerstattung hängt vom individuellen Versicherungsverhältnis ab und kann von den Fachpersonen nur unter Vorbehalt der Entscheidung des jeweiligen Versicherungsträgers abgeschätzt werden.
7.3 Chefärztliche Bewilligung
Je nach Krankenversicherungsträger kann für die Rückerstattung eine chefärztliche Bewilligung der ärztlichen Verordnung erforderlich sein. Für einige Träger ist diese Bewilligung zeitweise ausgesetzt, andere verlangen sie weiterhin vor Behandlungsbeginn. Patient:innen werden darauf hingewiesen, dies mit ihrem Krankenversicherungsträger abzuklären.
7.4 Einreichung zur Rückerstattung
Für die Einreichung zur Kostenrückerstattung sind in der Regel erforderlich:
- Bezahlte Originalhonorarnote
- Geeigneter Zahlungsnachweis (z.B. Saldierungsvermerk, Einzahlungsnachweis, Abbuchungsbeleg)
- Ggf. bewilligte ärztliche Verordnung
7.5 ELDA-Übermittlung
Die elektronische Übermittlung von Daten (z.B. via ELDA) zur Unterstützung der Einreichung wird nicht von allen Fachpersonen angeboten. Patient:innen werden ersucht, dies im Einzelfall mit der behandelnden Fachperson abzuklären.
7.6 Zusatzversicherungen
Patient:innen wird empfohlen, die Bedingungen ihrer privaten Zusatzversicherungen zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf physiotherapeutische und spiraldynamische Therapien, um gegebenenfalls zusätzliche Rückerstattungen nutzen zu können.
8. Gutscheine und Rabatt-Aktionen
8.1 Geltungsbereich
Gutscheine und Rabatt-Aktionen werden ausschließlich im Bereich der Massageleistungen (Heilmassagen, Entspannungs- und Wohlfühlmassagen) angeboten.
8.2 Gültigkeitsdauer
Gutscheine haben keine vertraglich festgelegte Gültigkeitsdauer. Sie können zeitlich unbefristet für die jeweils aktuellen Massageleistungen eingesetzt werden, vorbehaltlich gesetzlicher Verjährungsfristen.
8.3 Übertragbarkeit und Kombinierbarkeit
- Gutscheine sind übertragbar und können von anderen Personen eingelöst werden.
- Mehrere Gutscheine können für dieselbe Leistung kombiniert werden.
8.4 Restbeträge
Ein Restbetrag aus einem Gutschein wird nicht in Geld ausbezahlt und kann nicht als separater Anspruch geltend gemacht werden; verbleibende Restbeträge verfallen. Es wird empfohlen, Gutscheine möglichst wertnah einzulösen.
8.5 Rabatt-Aktionen
Rabatt- und Sonderaktionen (z.B. Preisnachlässe auf Massage- oder Kursangebote) gelten nur im Umfang der jeweils konkret beschriebenen Aktion, insbesondere in:
- Werbemitteln
- Newslettern
- Kursausschreibungen
Die Bedingungen (Zeitraum, betroffene Leistungen, Rabatthöhe, Kombinierbarkeit mit Gutscheinen) werden je Aktion gesondert bekannt gegeben. Ohne ausdrückliche Ankündigung besteht kein Anspruch auf Rabatt.
9. Dokumentation und Aufbewahrung
9.1 Dokumentationspflicht
Fachpersonen sind gesetzlich verpflichtet, die Ergebnisse von Befundung und Behandlung in einer Krankengeschichte zu dokumentieren.
9.2 Eigentum und Aufbewahrung
Die Dokumentation steht im Eigentum der Fachperson und wird nach Behandlungsende über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von mindestens 10 Jahren sorgfältig aufbewahrt.
9.3 Einsichtnahmerecht
Patient:innen und deren Vertreter:innen haben auf Verlangen Anspruch auf:
- Einsicht in die Dokumentation
- Erhalt von Kopien gegen Kostenersatz
9.4 Umfang der Dokumentation
Zur Dokumentation zählen insbesondere:
- Ärztliche Verordnungen
- Überreichte Fremdbefunde
- Schriftliche Kommunikation mit anderen Gesundheitsberufen
- Im Rahmen der Behandlung mit Einwilligung erstellte Dateien oder Bild-/Videomaterial zu Befundungs- und Therapiezwecken
10. Datenschutz und Schweigepflicht
10.1 Schweigepflicht
Fachpersonen unterliegen der berufsgesetzlichen Schweigepflicht. Externe Dritte haben kein Recht auf Auskunft über anvertraute oder bekannt gewordene Geheimnisse, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft besteht.
10.2 Datenschutzrechtliche Grundlagen
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Die Verarbeitung dient der Vertragserfüllung (z.B. Dokumentation, Aufbewahrung, gesetzliche Auskunftspflichten).
10.3 Informationsaustausch mit anderen Gesundheitsberufen
Ein Informationsaustausch mit der verordnenden Ärzt:in sowie mit weiteren an der Behandlung beteiligten Gesundheits- und Pflegeberufen zum Zwecke der Behandlungsoptimierung erfolgt nur, wenn Patient:innen diese Berufe namentlich benennen. Änderungen in der Beteiligung solcher Personen sind mitzuteilen.
10.4 Vertrauenspersonen
Wenn gewünscht, können Patient:innen Vertrauenspersonen benennen, die Auskunft über die Behandlung erhalten oder im Bedarfsfall kontaktiert werden dürfen. In diesem Fall ist eine ausdrückliche Entbindung der Fachperson von der Verschwiegenheitspflicht erforderlich; dies gilt auch für Ehepartner:innen oder nahe Angehörige.
10.5 Gesetzlich angeordnete Datenweitergabe
Im Bedarfsfall und auf Basis gesetzlicher Grundlagen können relevante personenbezogene Daten u.a. für folgende Zwecke weitergegeben werden:
- Mahnwesen und Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche
- Strafverfolgung
- Erfüllung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit (z.B. nach Epidemiegesetz)
Empfänger:innen können insbesondere zuständige Behörden, Finanzamt und Justiz sein.
10.6 Kommunikationskanäle
Fachpersonen sind verpflichtet, beim Umgang mit Gesundheitsdaten ein dem Gesetz entsprechendes Datenschutzniveau einzuhalten. Daher wird von der Nutzung nicht ausreichend sicherer Kommunikationswege (z.B. unverschlüsselte E-Mails, SMS, Messenger-Dienste wie WhatsApp) Abstand genommen, soweit Gesundheitsdaten betroffen sind. Eine abweichende Zustimmung der Patient:innen kann diese Verpflichtung nicht aufheben.
11. Haftungsausschluss für mitgebrachte Wertgegenstände
Das Mitbringen von Gegenständen in die Praxis erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Verlust an von Patient:innen/Klient:innen in die Praxis mitgebrachten Wertgegenständen übernimmt die Praxis55 keine Haftung.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Behandlungsvertrag ist der Standort der Praxis55, Nonntaler Hauptstraße 55, A-5020 Salzburg.
12.2 Gerichtsbarkeit
Für Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Salzburg zuständig, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dem nicht entgegenstehen.
12.3 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
12.4 Patient:innen mit ausländischem Wohnsitz
Für Patient:innen mit ausländischem Wohnsitz gelten die vorstehenden Bestimmungen zu Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbarem Recht unverändert, soweit zwingende internationale oder nationale Verbraucherschutzvorschriften nichts Abweichendes vorsehen.
13. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der einschlägigen österreichischen Rechtslage, insbesondere des MTD-Gesetzes, der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) sowie relevanter konsumentenschutzrechtlicher Vorgaben erstellt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese AGB gelten für alle Behandlungsverträge ab dem jeweils bekannt gegebenen Inkrafttretensdatum. Frühere Fassungen werden mit Inkrafttreten der neuen AGB gegenstandslos.
Salzburg, Dezember 2025
Praxis55 – Physiotherapie & Spiraldynamik Med Center Salzburg

Physiotherapie & Spiraldynamik®
Med Center Salzburg
